Anmeldung als Blogger – So geht’s!

 

Der erste Schritt in die Selbstständigkeit

Die Finanzamt Anmeldung erscheint dank des Bürokratendeutsch oft sehr schwer und unverständlich. Wer jedoch den Blog schon etwas länger betreibt, kommt irgendwann an den Punkt an dem ihm Geld für gesponserte Beiträge und Werbung angeboten wird. Oft muss man hierfür eine Rechnung schreiben und dabei stellt man fest, dass man ja noch eine Steuernummer auf der Rechnung angeben muss. Vielen Bloggern ist dann nicht bewusst was noch alles auf sie zukommt. Als nächstes wird man dann feststellen, dass man sich beim Finanzamt als Selbstständiger anmelden muss um diese Steuernummer für die regelmäßigen Rechnungen zu bekommen. Ehe man sich versieht muss man sich schon mit der ersten Frage befassen: Als was melde ich mich den überhaupt an? 

Damit ich euch den Einstieg etwas erleichtern kann, werde ich heute etwas aus dem Nähkästchen plaudern und meine Erfahrungen mit euch teilen. Vorab gesagt sei, dass ich kein Steuerfachmann bin. Ich teile meine Erfahrungen heute mit euch, jedoch gebe ich euch keine Garantie auf Richtigkeit.

 

Wann muss ich mich Anmelden?

Eigentlich kann man die Frage ganz schnell beantworten: Sobald eine Gewinnabsicht besteht, muss man sich anmelden. Jetzt ist die Frage nur was ist eine Gewinnabsicht? Um euch das zu erläutern werde ich euch vier Fälle präsentieren und meine Sicht erklären.

steuererklärung formular Finanzamt Anmeldung

 

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Ich mache Sponsored Posts und Werbung aber die Ausgaben sind und werden immer höher sein als meine Einnahmen

Das ist ein spezieller Fall, ihr habt zwar Einnahmen aber kein Gewinn. Dennoch würde ich euch empfehlen euch anzumelden. Denn ihr habt keine Kosten (außer eure Zeit) und niemand kann euch der Steuerhinterziehung bezichtigen. Evtl. bekommt ihr mal einen Brief indem drinsteht, dass es eher eine Liebhaberei (Hobby) ist und ihr seid dann nicht mehr angemeldet. Aber niemand kann euch dann vorwerfen ihr würdet Steuern hinterziehen.
[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Sponsored Post, Produkte als Bezahlung Eigentlich besteht ja keine Gewinnabsicht, da ich ja kein Geld bekomme oder? Falsch! Leider zählen auch gesponserte Produkte, dies wird dann als Sacheinnahmen betitelt und zählt auch zum Gewinn.
[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Sponsored Post und Werbung gegen Bezahlung Hier besteht die Gewinnabsicht ganz klar, dass bedeutet ich muss mich anmelden. Selbst dann, wenn ich noch gar nichts verdiene.
[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Bloggen rein aus Spaß Das ist wirklich der einzige Fall der mir bekannt ist, bei dem man sich nicht anmelden sollte/muss.

 

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handy und notitzblock mit kaffe auf dem tisch

Was bin ich?

Ok jetzt kommt natürlich die Frage auf, als was man sich anmelden sollte. Grundsätzlich kommt es darauf an, mit was man größtenteils sein Geld verdient. Hier werde ich auch meine Empfehlungen in 3 Beispiele aufteilen.

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[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Ich verdiene das meiste Geld mit Werbung auf meinem Blog Hier bietet ihr eindeutig eine gewerbliche Dienstleistung an. In diesem Fall müsst ihr auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Ich verdiene das meiste Geld mit selbstgeschrieben Sponsored Post In diesem Fall würde ich euch empfehlen euch als Schriftsteller oder einfach als Blogger bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Ihr genießt nämlich einige Vorteile als freiberuflicher Schriftsteller oder wenn ihr Mitglied in der KSK seid. So zahlt ihr z.B. keine Gewerbesteuer und seit nicht beitragspflichtig in der IHK oder Handwerks Kammer (dazu später mehr).
[icon type=“glyphicon glyphicon-arrow-right“] Ich nutze meinen Blog um meine andere selbstständige Tätigkeit bekannt zu machen, mit der ich das meiste Geld verdiene Sollte dies der Fall sein, muss man schauen was die Haupttätigkeit ist. Davon ist dann abhängig wie ihr euch anmelden müsst. Das kann vom Handwerkt z.B.: als Fotograf, Schreiner über Industrie und Handel Onlineshop, T-Shirt-Durck bis hin zu Künstler alles Mögliche sein. Seid ihr euch nicht sicher, sprecht mit den Beamten beim Finanzamt.
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Bin ich ein Schriftsteller?

Als eine schriftstellerische Tätigkeit wird das Aufschreiben eigener Gedankengänge bezeichnet, die für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Das Niveau der Niederschrift, Inhalt und Qualität spielt dabei keine Rolle. Demzufolge muss euer Text keinen künstlerischen, wissenschaftlichen Ansatz haben oder den Kriterien von Kunst oder Wissenschaft genügen.


Das ganze nochmal in einfach: Sobald ihr eigene Gedanken zu einem Thema (auch zu Sponsored Post) schreibt und dann veröffentlicht, seid ihr ein Schriftsteller. Dabei ist es vollkommen egal worüber oder wie gut ihr schreibt. Wichtig ist nur, dass ihr eure Gedanken aufschreibt und keine Texte übernimmt.

Vorteile als Schriftsteller

Ihr dürft euch glücklich schätzen, wenn ihr ein Schriftsteller seid. Denn das bietet euch viele Vorteile:

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Als Selbstständige müsst ihr keine Gewerbesteuer zahlen und es bleibt euch eine Menge Papierkram mit dem Gewerbeamt erspart.

 

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Ihr müsst nicht Mitglied in der IHK (Industrie- und Handels- Kammer) oder HWK (Handwerkskammer) sein und zahlt somit auch keine Mitgliedsgebühren.

 

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Ihr müsst euch nicht im Handels- oder Unternehmensregister anmelden.

 

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Wenn ihr mehr als 3900€ pro Jahr verdient, zahlt ihr bei der Künstler Sozial Kasse (KSK) nur die Hälfte für die Sozial-Versicherungen im Vergleich zu anderen Selbstständigen.

 

 

finanzamt anmeldung kosten

Finanzamt Anmeldung: Was für Kosten kommen auf mich zu?

Meldet ihr euch an könnt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn euer Umsatz im ersten Jahr 17.500€ nicht übersteigt. Nimmt ihr dies in Anspruch fällt die Umsatzsteuer erstmal weg, dies bedeutet: Weniger Papierkram und ihr müsst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Die Gewerbesteuer müsst ihr als Einzelunternehmer erst ab 24.500€ zahlen und als Schriftsteller sogar gar nicht.

Seid ihr kein Freiberufler (Schriftsteller etc.) oder Künstler, müsst ihr euch als Handwerker bei der Handwerkskammer oder als Gewerbetreibender bei der IHK anmelden. Dort müsst ihr Mitgliedsbeiträge zahlen. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, so muss man am Anfang bei der IHK meist nichts zahlen, sobald man 5.200€ als Gewinn pro Jahr nicht übersteigt. Bei der Handwerkskammer unterscheiden sich die Beiträge je nach Bundeslang. Der Betrag muss man hier meist im ersten Jahr nicht bezahlen im 2ten und 3ten Jahr ca. 50€ und ab den 4ten Jahr ca. 100€. Nach dem 4ten Jahr muss man noch einen Zusatzbeitrag zahlen.

 

[icon type=“glyphicon glyphicon-star“] Tipp: Müsst ihr bei der IHK oder Handwerkskammer einen Beitrag zahlen obwohl ihr keinen oder nur wenig Gewinn habt? Dann schreibt den netten Leuten von der Kammer und meist müsst ihr dann nur etwas weniger zahlen.

 

Finanzamt Anmeldung ich bin bereit!
Wo melde ich mich an?

So jetzt kommt die Anmeldung. Diese ist relativ einfach. Dazu fährt ihr zu dem für euch zuständige Finanzamt und füllt ein Formular aus. Achtet darauf die Kleinunternehmerregelung anzukreuzen, wenn ihr diese Regelung wollt. Als kleiner Tipp: Fragt einen Finanzbeamten, wenn ihr euch nicht sicher seid. Meist sind diese auch freundlich und helfen euch weiter.


Wie findet ihr diese Anleitung?
Und würdet ihr gerne weitere Blogger Tipps hier lesen?


[xoxo]

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23 Antworten auf „Anmeldung als Blogger – So geht’s!“

  1. Na, bei einem Produkt im Wert von 30 € in sechs Monaten würde der Finanzbeamte vermutlich vor Lachen unterm Tisch liegen! Ich bin einer der seltenen Fälle. 🙂 99% meiner Berichte handeln von selbstgekauften Produkten. Offensichtlich bin ich aber inzwischen eine Art Alien in der Bloggerwelt.
    Liebe Grüße!

  2. Sehr interessanter Beitrag! Hab zwar schon öfter übers Anmelden gelesen, mich bisher aber immer davor gedrückt, mich genauer damit zu befassen, weil das alles immer so furchtbar kompliziert klingt. Jetzt hab ich’s zumindest halbwegs verstanden 😉
    LG, Katja

  3. Den Gang zum Finanzamt muss ich auch noch machen. Das Gewerbe habe ich schon angemeldet, also fällt hier die Warterei weg.
    Ich gehöre aber auch noch zur Gruppe, die das meiste Geld mit Werbeeinnahmen verdienen..
    Mal sehen, was mir beim Finanzamt gesagt wird, denn hier ist das Blogger sein noch nicht ganz durchgedrungen. 😀

  4. Sehr interessanter Beitrag. Ich bin zwar noch 100 Jahre entfernt davon eine Anmeldung nötig zu haben. Aber wissen was eventuell mal auf mich zukommt, dass hat noch nie geschadet. Allerdings habe ich bereits ein Gewerbe angemeldet – für meinen Job – der umfasst so weit ich weis auch meine Blogger Tätigkeiten. Kann man neben einem Gewerbeschein auch noch eine Anmeldung zum „Schriftsteller“ bewilligt kriegen?

    Liebste Grüße,
    Rina von https://darlingrina.wordpress.com

    1. Liebe Rina

      leider kann ich dir diese Frage nicht genau beantworten. Am besten fragst du da direkt mal im Finanzamt nach 🙂

      Beste Grüße
      Nico Treeman

  5. Sehr schöner Beitrag. Ich habe sogar noch etwas gelernt, obwohl ich schon seit 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet habe. Ich habe mich leider nicht als Schriftsteller angemeldet, da ich mich da damals noch gar nicht groß auskannte und es noch nicht so viel Insiderwissen gab. So ein Mist!

    Mich hat die Anmeldung damals 35€ gekostet. Als ich dann letztes Jahr umgezogen bin, musste mein Gewerbe natürlich mitziehen, weshalb auch noch einmal 35€ anfielen. Das wäre vielleicht noch ein hilfreicher Hinweis?

    Vielen Dank jedenfalls für deinen Blogpost!

    Liebste Grüße,
    Jane von Shades of Ivory

  6. Sehr hilfreicher Beitrag, ich habe vor kurzem bereits mein Gewerbe angemeldet, von der Schriftsteller-Variante wusste ich noch gar nichts bsiher :O Naja mal schauen, wie das nächstes Jahr mit der Steuererklärung wird…

    LG Tina

  7. Hallo,
    das ist eine schöne Zusammenfassung. Bitte nicht vergessen: auch Freiberufler wie Schriftsteller/Autoren haben Pflichten, z.B. die Pflicht in die Rentenversicherung einzuzahlen. Zudem: wenn man sowohl freiberuflich als Autor als auch gewerblich als „Werbedienstleister“ arbeitet, muss man die Bereiche deutlich bei der Rechnungsstellung trennen. So ganz easy ist auch das Autorendasein nicht 😉 Die Künstlersozialkasse kann ab einem bestimmten Umfang hilfreich sein. Gruß Nadja

  8. super interessanter Post, vielen dank!
    Ich bin auch ständig am überlegen ob ich zum Finanzamt gehen soll oder nicht..es ist echt ein kompliziertes Thema..
    Denke mal am Sichersten ist es dort direkt mal nachzufragen..was ich auch mal machen werde ^_^

    Viele Grüße♥

    1. Liebe Stadtprinzessin,
      das kann ich dir auch nur empfehlen, die Beamten können dir für den Anfang wirklich weiterhelfen.
      Leider haben diese jedoch nicht so viel Ahnung von der IHK, HWK oder den Freien Berufen.
      Am besten gehst du zum Finanzamt und dann zu einer der drei Kammern

    1. Danke für den Hinweis 🙂 ich habe mir mal das Gerichtsurteil angesehen.
      Grundsätzlich kann man das leider nicht entscheiden, ob man zahlt oder nicht. Auch hier ging es nicht direkt um die Frage ob man bezahlen muss oder nicht, sondern viel mehr wie viel. Das Gericht hat hier entschieden, das die Vermögensbildung der IHK unzulässig sei, und somit der Beitrag gesenkt werden müsse. Grundsätzlich muss man ihn aber dennoch weiterhin bezahlen, ob man will oder nicht.
      Zudem hat der Verfassungsgerichtshof mehrmals klar gestellt, dass der Zwangsbeitrag rechtens ist. Daher kann das Koblenzer Verwaltungsgericht, das nicht grundsätzlich für unzulässig erklären.

  9. Als Kleinunternehmer muss man kein Gewerbe anmelden. Das ist leider sachlich falsch. Viele Blogger schaffen es vermutlich kaum die 17.500 Euro an Einnahmen zu überschreiten. Bis dahin schreibt man die Rechnungen einfach als Privatmensch und unter Angabe seiner Steuer ID. Darauf solltest du noch mal ausdrücklich hinweisen. Sonst rennen Reihenweise Leute zur Gewerbeanmeldung, bei denen das völlig unnötig ist.

    1. Hey Daniel,

      wo hast du den die Info her, dass man kein Gewerbe anmelden muss? Bis 17.500€ ist man zwar von der Gewerbesteuer befreit dank der Kleingewerbe-Regelung, jedoch muss man trotzdem sich beim Gewerbeamt anmelden, insofern man nicht zu den Freien Berufen gehört.
      Mit Rechnungen als Privatperson wäre ich vorsichtig, denn sobald die Tätigkeit selbstständig, auf Dauer und auf Gewinnerzielung ausgelegt ist, muss diese angemeldet werden.
      Ein oder zwei Sponsored Posts könnte man ja auslegen, dass diese nicht auf dauer sind, aber es reicht schon Werbung zu schalten und schon muss man angemeldet sein.

      Lg
      Nico Treeman

  10. Alles drin, was man für den Einstieg wissen muss!

    Die Gewerbeanmeldung ist ja von den Kosten absolut überschaubar, sodass hier niemand ein Problem mit haben sollte. Hier würde ich auch nicht nur Blogger als Tätigkeit angeben, sondern ruhig Online Marketing, Fotografie, Schriftsteller, Journalist und ähnliches mit eintragen lassen. Damit ist man frei in dem was man macht und ggf. auch Kunden anbietet.

    Zudem nicht vergessen, dass auch die Ausgaben für euren Blog – Webhosting, DSL-Anschluss, Telekommunikation, Fahrten, Übernachtungen, Fotoausrüstung, … – komplett oder teilweise auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ihr solltet natürlich zusehen, dass die Einnahmen die Ausgaben überschreiten 🙂

  11. Ein sehr hilfreicher Blogpost! Vielen Dank, du hast das Wirrwarr in meinem Kopf etwas entwirrt und ich werde nun wohl bald mal aufs Amt laufen.
    Was ich mich allerdings immer Frage: Was genau ist mein Gewerbe? Blogger wird soweit ich das Recherchiert habe oft nicht angenommen – außerdem steckt ja so viel im Bloggen…

  12. Es ist ein sehr interessanter Artikel der mir dennoch einige Fragen auf würft.
    1. Ich möchte mir einen Blog aufbauen, weiß aber noch nicht wo es mal hinführen wird! Soll ich mich lieber gleich anmelden ( Schriftsteller?) oder abwarten was passiert?
    Ich weiß die nächsten Fragen gehören nicht zum Thema, aber hängen bei mir dennoch damit zusammen. Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten.
    2. Was muss ich im allgemeinen beachten zum Thema Bloggen?
    3. Gleich eine eigene Domain oder lieber erst mal nur kostenlose Seiten nehmen?
    4. Wie baut man sowas auf und über was kann man alles schreiben?

    Mit freundlichen Grüßen Nadine

    P.S: Dankeschön für diesen tollen Artikel

  13. Hallo nur so am Rande als Finanzbeamtin: Das Formular das hier zur Anmeldung beim Finanzamt genannt wird bekommen Gewerbetreibende (zumindest in Rheinland-Pfalz) nach der Mitteilung durch das Gewerbeamt automatisch zugesendet. Das ist der“Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Um den zu erhalten MUSS MAN NICHT zum Finanzamt kommen. Man kann das googeln und über die Webseiten des Landesamtes (bspw. Lfst-rlp.de) oder der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de) runterladen und ausdrucken. Die Service-Center dürfen in der Regel keine Steuerberatung durchführen und da fällt dieses Formular in der Regel drunter.

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