Blog Abmahnung

Achtung vor Abmahnungen!

Manchmal reicht schon ein Tippfehler auf deinem Blog und schon bekommst du einen Brief von einem Anwalt, der dich darauf hinweist, mit einem Gerichtsprozess droht und dir gleich noch die Anwaltskosten für diese Abmahnung in Rechnung stellt. Das ist leider gang und gebe in Deutschland und gesetzlich auch legal. Meistens bleibt einem nichts anderes übrig als die Anwaltskosten zu bezahlen und daraus zu lernen. Um euch den Ärger und die 300-700€ zu ersparen, gebe ich euch hier ein paar Tipps wie ihr euren Blog rechtssicher macht.

Achtung vor Abmahnungen!

[I]Manchmal reicht schon ein Tippfehler auf deinem Blog und schon bekommst du einen Brief von einem Anwalt, der dich darauf hinweist, mit einem Gerichtsprozess droht und dir gleich noch die Anwaltskosten für diese Abmahnung in Rechnung stellt. Das ist leider gang und gebe in Deutschland und gesetzlich auch legal. Meistens bleibt einem nichts anderes übrig als die Anwaltskosten zu bezahlen und daraus zu lernen. Um euch den Ärger und die 300-700€ zu ersparen, gebe ich euch hier ein paar Tipps wie ihr euren Blog rechtssicher macht.

Zu Beginn sei erwähnt, dass ich kein Anwalt bin und meine Tipps ohne Gewähr sind. Ich übernehme keine Haftung, falls ihr doch abgemahnt werdet, da sich das Recht jederzeit ändern kann. Jedoch schreibe ich euch hier die Empfehlungen vom Bundesdatenschutzbeauftragtem und von Anwälten. Aber auch hier gilt: 3 Anwälte, 4 unterschiedliche Meinungen.[/I]

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Wie nenne ich meinen Blog?

[I]Hier geht es schon los mit den ersten Gefahren. Bevor man eine Domain registriert, sollte man nach seinen Wunschnamen gegoogelt haben. Denn man muss hier aufpassen nicht gegen das Markenrecht zu verstoßen. So darf ich z.B.: nicht meinen Blog coca-cola-de.com nennen. Natürlich muss man jeden Namen individuell prüfen. Nachfolgend möchte ich euch ein paar Tipps geben, die grundsätzlich immer oder nie möglich sind.[/I]

 


Das ist möglich:

 

  • Eigener Familienname z.B.: schmidt.de
  • Eigener Unternehmensname z.B.: keys-blog.de (solange der Unternehmensname nicht gegen Markenrecht verstößt wie z.B.: me-coca-cola.de)
  • Fantasiebezeichnungen die es noch nicht gibt z.B.: keyogs.de (nicht ok wäre yahoo-blog.de)

 

Das ist nicht möglich:

 

  • Geschützte Namen von Firmen, Produkten und Personen des Öffentlichen Lebens z.B.: ( coca-cola.de, dove-en.de, johny-depp-now.de das letzte würde nur gehen, wenn man Johny Depp heißt)
  • Bezeichnung fremder Werke (fluch-der-karibik-blog.de)
  • Städte und Behördennamen z.B.: Berlin.de, Arbeitsagentur.de
  • Namen von Bundesländern
  • Tippfehler Domains z.B.: mashasedwick.com anstatt masha-sedwick.com oder jahoo.de

 



Was darf ich auf dem Blog verwenden?

[I]Es ist schnell, es ist leicht und es ist verboten. Die Rede ist von Copy & Paste. Grundsätzlich darf man nichts einfach kopieren, auf dem Blog einfügen und dies dann als eigene Arbeit verkaufen (mal davon abgesehen, dass sich das einfach nicht gehört). Das gilt für Texte, Bilder, Designs bzw. Layouts, Scripts und Plugins sowie für Videos und Musik. Wenn ihr etwas verwendet, müsst ihr die Rechte an diesen „Objekten“ haben. Oft findet man kostenlose Plugins und Scripts im Internet, dabei müsst ihr immer aufpassen, dass ihr eure Kennzeichnungspflicht erfüllt. Bei manchen Plugins steht dann dabei: „powered by xyz“ und das müsst ihr auch dastehen lassen (es sei denn, der Autor erlaubt es zu entfernen).

Bei Bildern sieht es ganz ähnlich aus. Ihr dürft nicht einfach Bilder aus Google oder anderswo im Netz kopieren und einfügen (Dies ist übrigens der häufigste Abmahngrund). Ihr müsst meist für die Bilder bezahlen und selbst dann kann es sein, dass diese Bilder noch gegenzeichnet sein müssen. [/I]

§ 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.


Ihr wollt ein Bild verwenden? Dann fragt den Urheber (den Fotografen, Designer, etc.) um Erlaubnis und informiert euch, ob ihr den Urheber Kennzeichen müsst. Am besten schriftlich!


Ausnahme:

[I]Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Uhrhebers. Bei Fotos sogar 50 Jahre nach der Veröffentlichung. Dies bedeutet konkret, dass ihr ohne Bedenken Noten von der Zauberflöte (Mozart) online stellen dürft oder ein Foto, das 1950 in einer Zeitung erschienen ist verwenden dürft.[/I]

 


Achtung!

[I]Ihr dürft nicht eine Musikaufnahme von einem Philharmonischen Orchester nehmen, selbst wenn diese ein Stück von Mozart spielen, denn diese Musikaufnahme ist wieder rechtlich geschützt, da der Urheber dieser Aufnahme nicht Mozart, sondern z.B.: ein noch lebender Dirigent ist.[/I]

 

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Wo darf ich fotografieren?

[I]Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine sogenannte Panoramafreiheit. Dies bedeutet, wenn ich auf öffentlichen Grund stehe, darf ich alle Gebäude, Landschaften, Straßen etc. fotografieren solange ich keine Hilfsmittel wie Leiter, Helikopter oder ähnliches verwende. Mit Ausnahmen von Militäranlagen und von der Stadt nicht genehmigte Bereiche. Dabei ist wichtig, wo man steht: stehe ich z.B.: auf einer Wiese auf einem Privatgrundstück, so ist dies schon verboten. Fotografiere ich aus einem Haus heraus die Straße ist dies auch verboten.

Außerdem darf man nur die dauerhaften Bauwerke fotografieren. Das bedeutet, ist auf dem Reichstag in Berlin eine riesige Blume, ist das Kunst die nicht dauerhaft ist, somit darf ohne Zustimmung des Künstlers das Kunstwerk nicht fotografiert und veröffentlicht werden.[/I]


Das Persönlichkeitsrecht

 

[I]Ich habe ein Foto in der Stadt gemacht, dann bin ich ja der Urheber. Dennoch kann es sein, dass ich dieses Foto nicht verwenden darf, wenn eine andere Person darauf zu sehen ist.

Denn die abgebildete Person hat auch Rechte. Nämlich das Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Dies bedeutet: ist eine andere Person zu erkennen, die ich identifizieren kann, muss ich diese Person um Erlaubnis bitten (am besten wieder schriftlich). Ausnahmen sind: Es handelt sich um Kunst, wobei dies eine Auslegungssache ist und ich nicht darauf vertrauen würde (Außer ihr heißt Peter Lindbergh) oder ihr habt die Person für die Bilder bezahlt.[/I]

 


Zudem braucht man bei allen anderen Bildern, die auf einem Privatgrundstück entstanden sind, eine „Shooting Genehmigung“, diese muss man beim Besitzer des Grundstückes erfragen und manchmal auch bezahlen.

Achtung!

Nur, weil es in bestimmten Bereichen nicht verboten ist zu fotografieren (z.B.: im Museum) darf man die Bilder ohne Genehmigung trotzdem nicht veröffentlichen.


Haftung für eigene und fremde Inhalte

[I]Als Blogger haftet man in erster Linie für die eigenen Inhalte, das bedeutet man ist selbst verantwortlich dafür, dass es keine Rechtsverletzungen stattfinden wie z.B.: Bilderklau, Verleugnung oder illegale Downloads. Dies ist selbstverständlich, jedoch haftet man nicht nur für eigene, sondern auch für fremde Inhalte. Nehmen wir mal an, jemand kommentiert auf dem Blog: „Hier kannst du kostenlos Adobe Photoshop CS6 herunterladen“ und setzt ein Link zur einer illegalen Download Seite, dann haftest du dafür und wirst im Ernstfall angezeigt. Als Blogger und Webseitenbetreiber ist es deine Pflicht Inhalte auf deiner Webseite zu überprüfen.[/I]

 

Aus diesen Gründen kann ich es jedem empfehlen Kommentare erstmal zu prüfen, bevor diese veröffentlicht werden.

 

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Haftung für externe Inhalte

[I]Kommen wir jetzt zu den Links die von deiner Webseite wegführen. Man ist als Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, alle Links die man zu externen Webseiten setzt, zu überprüfen. Verlinkt man auf eine Webseite die Nazi-Propaganda, illegale Downloads oder andere rechtswidrige Inhalte anbietet, muss man damit rechnen angezeigt zu werden. Ist der Link einmal gesetzt und überprüft, ist man nicht mehr verpflichtet diesen ständig zu überprüfen. D.h.: wird die Internetseite von jemanden gekauft, der illegale Inhalte zu Verfügung stellt, kann man dafür nicht belangt werden. Jedoch muss man den Link sofort rausnehmen, wenn man darauf hingewiesen wird. Man findet im Impressum oft den „Haftungsausschluss“ der ca. wie folgt lautet: […] wir überprüfen unsere Inhalte […] wir haften nicht für Inhalte von externen Webseiten […]. Dieser Haftungsausschluss hat keine rechtliche Relevanz und ist eher ein Indiz, also zeigt den guten Willen des Webseitenbetreibers.[/I]

Wettbewerbsrecht

[I]Damit in Deutschland ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen entsteht, gibt es das Wettbewerbsrecht. Hier ist das meiste eigentlich selbstverständlich, und die meisten Fälle beziehen sich darauf, dass der Webseitenbetreiber etwas vorgibt was nicht stimmt. Solange man sich jedoch fair gegenüber den Konkurrenten und den Kunden verhält, sollte es hier keine Probleme geben.

Unfair bzw. unlauterer Wettbewerb wäre z.B.: Rufausbeutung, Herkunftstäuschung, Behinderung der Konkurrenten oder auch der Kauf von Followern.

Für alle die mehr Beispiele zu unfairen bzw. unlauterem Wettbewerb wollen, verlinke ich euch hier die [button style=“btn-default btn-sm“ icon=“glyphicon glyphicon-info-sign“ align=“left“ type=“link“ target=“true“ title=“Schwarze Liste der 30 Todsünden“ link=“http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/wettbewerbsrecht/neues-wettbewerbsrecht-uwg-novelliert-die-wichtigsten-aenderungen/unzulaessige-geschaeftliche-handlungen-im-sinne-des-3-abs-3-uwg-die-so-genannten-30-todsuenden-oder-auch-die-schwarze-liste-des-neuen-uwg-2009.html“ linkrel=““] im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)[/I]

 


Impressumspflicht

Das Impressum gibt an wer der Verantwortliche für diese Webseite ist. Jede gewerbliche Webseite braucht ein Impressum.

[I]Ist jetzt meine Webseite eine private oder gewerbliche? Diese Frage ist sehr einfach zu klären: habe ich eine Gewinn Absicht? Dies bedeutet will ich Geld mit der Webseite verdienen oder an kostenloses Produkte bekommen? Auch gesponserte Produkte sind Sacheinnahmen und somit ein Gewinn. Des weiteren fällt es auch schon unter die Gewinnabsicht, wenn ich Werbebanner, wie Google Adsense oder ähnliche Werbung auf meinen Blog habe. Auch das gegenseitige verlinken unter Bloggern ist laut Gesetz schon eine Gewinnabsicht.[/I]

Jetzt müssen wir das Impressum gestalten und hierbei gibt es 3 wichtige Kriterien:

 

Leicht auffindbar!

[I]Das Impressum darf nicht an einer ungewöhnlichen Stelle stehen oder erst durch Java Script oder ähnliches sichtbar werden. Das Impressum muss auch von jeder Unterseite direkt mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Am üblichsten ist es, dass Impressum im Menü oben oder unten anzugeben. Man darf es unten auf die Seite platzieren, sodass man erst scrollen muss. Jedoch nicht seitlich, sodass man erst horizontal scrollen muss.[/I]

 


Klar erkennbar!

Man muss das Impressum als solches erkennen also muss es „Impressum“, „Kontakt“ oder z.B.: „Anbieterkennzeichnung“ heißen, es darf z.B.: nicht „Infos“ oder „über uns“ heißen.

 

Immer erreichbar!

Das Impressum muss zu jeder Zeit erreichbar sein. Das bedeutet: Jeder muss darauf zugreifen können und die Links zum Impressum müssen überall funktionieren.

 

Jetzt wissen wir wo wir das Impressum platzieren, nun zu den Pflichtangaben:

  • Vollständiger und komplett ausgeschriebener Name des Seitenbetreibers
  • Ggf. Unternehmensbezeichnung (fällt bei selbstständigen Einzelunternehmern alias Bloggern weg)
  • Verantwortlicher für die Seite (kann mit Punkt 1 zusammengefasst werden)
  • Verantwortlicher für die redaktionellen Inhalte (kann mit Punkt 1 zusammengefasst werden)
  • Eine ladungsfähige Anschrift (Büro oder private Adresse, Postfach reicht nicht aus)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und Emailadresse ist Pflicht)
  • Register Einträge: Registergericht und Registernummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden, fällt bei Kleinunternehmern weg. Die eigene Steuernummer muss nicht angegeben werden)
  • Wirtschafts-ID Nummer (falls vorhanden)

 

Achtung! „Adresse auf Anfrage“ ist laut dem Gesetz Wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden, da die Angaben im Impressum immer und sofort einsehbar sein müssen!

 


Datenschutz

[I]Das Datenschutzgesetz ist in erster Linie dazu da „Personenbezogene Daten“ zu schützen. Dies sind fast alle Daten, die man einer bestimmten Person zuordnen kann. Wie z.B.: Name, Anschrift, Bankdaten, Gehalt, Gesundheitsdaten, Fingerabdrücke, Fotos, IP-Adresse, etc.. Die Daten, die von der Webseite erhoben werden, dürfen nur zu einem bestimmten Zweck genutzt werden. Außerdem dürfen nur die Daten die absolut notwendig sind gespeichert werden. Grundsätzlich muss sobald Personen Bezogene Daten erhoben werden der Nutzer darüber Informiert werden in der Datenschutzerklärung. Zudem rate ich jedem einen Cookie Hinweis einzubinden mit dem man auf dem Datenschutz gelangt.[/I]

Nutzt Ihr WordPress könnt ihr für den Cookie Hinweis ein Plugin nutzen: [button style=“btn-default btn-sm“ icon=“glyphicon glyphicon-share“ align=“left“ type=“link“ target=“true“ title=“Cookie Plugins“ link=“http://pressengers.de/plugins/hinweis-auf-cookies-in-wordpress-anzeigen-4-kostenlose-plugins/“ linkrel=““]

Ich habe euch ein Beispiel zum kostenlosen Download eine [button style=“btn-default btn-sm“ icon=“glyphicon glyphicon-download-alt“ align=“left“ type=“link“ target=“false“ title=“Datenschutzerklärung“ link=“https://www.christinakey.com/downloads/datenschutz.txt“ linkrel=““] erstellt. (wie immer ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit)

 

 


Achtung!

Bindet man Social Media Plugins in seine Seite ein, sammeln diese auch personenbezogene Daten. Man muss auch in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen.

 


Google Analytics

[I]Bei Analyse Programmen muss man stets zusätzliche Punkte beachten und da Google Analytics das am meist genutzte Programm ist werde ich hier eine Anleitung geben wie man es Datenschutzkonform und abmahnsicher nutzt. Hierbei werde ich mich an die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten halten.[/I]

 Was müssen wir machen?

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google schließen
  • Anonymisierung von IP-Adressen
  • Möglichkeit für den Wiederspruch einrichten
  • Datenschutzerklärung anpassen
  • Alte Daten löschen, falls vorhanden

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Nutzt man Google Analytics ist man als Webseitenbetreiber Auftraggeber und Google Analytics ist Auftragnehmer,
daraus ergibt sich die Notwendigkeit einen schriftlichen Vertrag mit Google zu schließen.

Hier könnt ihr einer Vorlage von Google runterladen: [button style=“btn-default btn-sm“ icon=“glyphicon glyphicon-download-alt“ align=“left“ type=“link“ target=“false“ title=“Google Analytics Vertrag“ link=“https://www.christinakey.com/downloads/vertrag-google.pdf“ linkrel=““].
Die Anleitung was ihr tun müsst findet ihr auf der ersten Seite im PDF Dokument.


 Anonymisierung von IP-Adressen

Als nächstes müssen wir unseren Google Analytics Code etwas anpassen um die IP-Adressen zu anonymisieren:

 

Der normale Code mit Universal Analytics sieht wie folgt aus:

[notification type=“alert-danger“ close=“false“ ]

<script>

(function(i,s,o,g,r,a,m){i[‚GoogleAnalyticsObject‘]=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,’script‘,’//www.google-analytics.com/analytics.js‘,’ga‘);

ga(‚create‘, ‚UA-XXXXXXX-X‘, ‚website.de‘);
ga(’send‘, ‚pageview‘);

</script>

 

und muss mit ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true); ergänzt werden:

[notification type=“alert-success“ close=“false“ ]

<script>

(function(i,s,o,g,r,a,m){i[‚GoogleAnalyticsObject‘]=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,’script‘,’//www.google-analytics.com/analytics.js‘,’ga‘);

ga(‚create‘, ‚UA-XXXXXXX-X‘, ‚website.de‘);
ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);
ga(’send‘, ‚pageview‘);

</script>

[/notification] [/column] [/row] [row] [column md=“6″ ]

Der klassische Analytics Code sieht so aus:

[notification type=“alert-danger“ close=“false“ ]

<script type=“text/javascript“>

var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push([‚_setAccount‘, ‚UA-XXXXXXX-X‘]);
_gaq.push([‚_trackPageview‘]);

(function() {
var ga = document.createElement(’script‘); ga.type = ‚text/javascript‘; ga.async = true;
ga.src = (‚https:‘ == document.location.protocol ? ‚https://ssl‘ : ‚http://www‘) + ‚.google-analytics.com/ga.js‘;
var s = document.getElementsByTagName(’script‘)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();

</script>

[/notification] [/column] [column md=“6″ ]

und muss mit _gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]); ergänzt werden:

[notification type=“alert-success“ close=“false“ ]

<script type=“text/javascript“>

var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push([‚_setAccount‘, ‚UA-XXXXXXX-X‘]);
_gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]);
_gaq.push([‚_trackPageview‘]);

(function() {
var ga = document.createElement(’script‘); ga.type = ‚text/javascript‘; ga.async = true;
ga.src = (‚https:‘ == document.location.protocol ? ‚https://ssl‘ : ‚http://www‘) + ‚.google-analytics.com/ga.js‘;
var s = document.getElementsByTagName(’script‘)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();

</script>

[/notification] [/column] [/row] [row] [column md=“12″ ] [notification type=“alert-warning“ close=“false“ ]

Ihr könnt natürlich auch einfach das komplette Script kopieren. Dann solltet ihr aber nicht vergessen eure Webseiten Nummer einzutragen UA-XXXXXXX-X und beim universal Script noch die Webseite website.de . Die Webseiten Nummer findet ihr auf der Webseite von Google Analytics unter „Verwalten“ in der Spalte „Property“ unter „Tracking Code anzeigen“

[/notification]

Nutzt ihr ein WordPress Plugin um Google Analytics zu verwenden, dann gibt es hier auch ein Plugin, welches bereits den Datenschutz konformen Code hat: [button style=“btn-default btn-sm“ icon=“glyphicon glyphicon-share“ align=“left“ type=“link“ target=“true“ title=“Google Analytics with Anonymize IP“ link=“https://wordpress.org/plugins/mpcx-googleanalytics/“ linkrel=““]


Widerspruchsrecht

 

[notification type=“alert-info“ close=“false“ ]

Verwendet ihr das oben verlinkte WordPress Plugin, entfällt das einfügen des Scriptes, da dieses Plugin diesen Code automatisch ergänzt.

[/notification]

Ihr müsst euren Webseiten Nutzern die Möglichkeit bieten, Google Analytics zu wiedersprechen. Das macht ihr mit einem Cookie, hierzu fügt ihr diesen Code vor dem Google Analytics Code ein:

[/column] [/row] [row] [column md=“8″ ] [notification type=“alert-success“ close=“false“ ]

<script>

var gaProperty = ‚UA-XXXXXXX-X‘;

var disableStr = ‚ga-disable-‚ + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + ‚=true‘) > -1) {
  window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
  document.cookie = disableStr + ‚=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/‘;
  window[disableStr] = true;
}

</script>

[/notification] [/column] [column md=“4″ ] [notification type=“alert-warning“ close=“false“ ]

Ihr könnt natürlich auch einfach das komplette Script kopieren. Dann solltet ihr aber nicht vergessen eure Webseiten Nummer einzutragen UA-XXXXXXX-X . Die Webseiten Nummer findet ihr auf der Webseite von Google Analytics unter „Verwalten“ in der Spalte „Property“ unter „Tracking Code anzeigen“

[/notification] [/column] [/row]

 

Zudem müsst ihr in der Datenschutz Erklärung einen Link einbinden, der den Cookie aktivieren kann. Auch wenn ihr das Google Analytics WordPress Plugin installiert habt, ist dieser Schritt notwendig!

[notification type=“alert-success“ close=“false“ ]

<a href=”javascript:gaOptout()”>Google Analytics deaktivieren</a>

oder

Als Link einfügen: javascript:gaOptout()

[/notification]

 

 

Löschung von alten Daten

 

Solltet ihr die vorherigen 4 Punkte bisher nicht beachtet haben, müsst ihr noch zusätzlich alle Daten löschen, die Google Analytics zuvor gesammelt hat.


Das Gespenst Abmahnung

[I]Durch diese ganzen Hinweise könnt ihr wirksam eine Abmahnung verhindern und somit viel Geld sparen. Jedoch können sich die Gesetze ändern und solltet ihr eine Abmahnung bekommen, geratet nicht direkt in Panik und zahlt nicht sofort den verlangten Betrag. Es gibt tatsächlich Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben Leute abzumahnen. Darunter gibt es sehr viele schwarze Schafe, die entweder bei einer Abmahnung zu viel berechnen und/oder Abmahnen obwohl es nichts zum abmahnen gibt. So ist mir z.B.: ein Fall bekannt in dem ein Webseitenbetreiber eine Abmahnung wegen Google Analytics bekommen hat, obwohl er gar kein Analytics verwendet.[/I] [notification type=“alert-info“ close=“false“ ]

Solltet ihr mal dennoch eine Abmahnung bekommen, würde ich euch raten nicht direkt zu antworten oder das Geld zu bezahlen, sondern erstmal einen Anwalt zu konsultieren.

[/notification] [/column] [/row] [row] [column md=“12″ ]

[notification type=“alert-info“ close=“false“ ]

Die angebotenen Downloads „Impressum“ und „Datenschutz“ sind speziell auf Blogger zugeschnitten, die einen geringeren Umsatz als 17.500€ Jährlich haben. Bei einem höheren Umsatz oder einer GmbH oder etc. müssen hier im Impressum Ergänzungen vorgenommen werden wie z.B.: die Umsatzsteuer-ID.

[/notification]


Fandet ihr den Beitrag hilfreich?
Würdet ihr gerne mehr über ein rechtliches oder technisches Thema wissen? 🙂


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27 Gedanken zu „Blog Abmahnung“

  1. Das ist doch wirklich einmal eine DER besten Zusammenfassungen für Blogger/innen in Punkto Abmahn-Sicherheiten, die ich seit ganz langer Zeit gelesen habe! Großes Dankeschön dafür. Das hilft wirklich allen weiter- toller Mehrwert! Liebe Grüße aus Bochum, Chris vom Freizeitcafe Blog

  2. Ein wirklich umfangreicher und hilfeicher Beitrag. 🙂 Ich werde die Tage noch mal mein Impressum prüfen, ob ich alles beachtet habe.

    Liebe Grüße
    Dörthe von beautybydoerthy.com

  3. Super Post mit den wichtigsten Inhalten.

    Was evtl. noch wichtig ist zu erwähnen, sobald ein Kontaktformular oder ein Formular auf dem Blog oder der Webseite enthalten ist, muss auch zwingend eine Datenschutzerklärung mit enthalten sein. Sonst gibt es hier auch einen Grund zur Abmahnung.

  4. Ich hab mal eine Frage unsere Website heißt mitsiebensachen.de ist das eine Tippfehler Domain ? Ich hab davor noch was davon gehört und im Internet habe ich leider nichts dazu gefunden.
    Liebe Grüße Nole

  5. sehr ausführlicher und informativer Beitrag, danke! Aber eine Frage hätte ich noch: Bei Youtube gibt es ja die Funktionen „teilen“ und „einbetten“ mit denen man auch Musikvideos auf seinem Blog einbinden kann, wenn man z.B. hergeht und ein Musikvideo auf diese Art und Weise auf seinem Blog in einen Post packt, ist dies dann illegal und kann strafrechtlich verfolgt werden?
    Gruß,
    Mariposa

  6. Schöner Artikel.

    Eventuell kannst du es ja mit dem Problem von „Share“ bzw. „Like“ Buttons und dem deutschen Datenschutz noch erweitern. Nicht viele wissen wie sie nach deutschen Gesetz regelkonform „Like“ oder „Share“ in ihre Seiten einbinden. Ich persönlich verwende Sharriff um so auf der sicheren Seite zu sein.
    Ich sehe, du verwendest sharer.php als Link, was ja dann auch schon Datenschutzkonform ist.

    Gruß
    Carlos

  7. Endlich mal eine gute (und vor allem verständliche) Zusammenfassung zum Thema Abmahnungen.
    Ich möchte selber auch zum bloggen anfangen (Thema: Reisen) aber schrecke momentan noch ein bisschen vor den rechtlichen Hürden (eventuelle Abmahnungen, etc.) zurück.
    Ein wirklich hilfreicher Beitrag.
    Lg aus Bayern 🙂

  8. Danke für die Infos wo man fotografieren darf – damit hatte ich mich bis jetzt noch nicht auseinander gesetzt (ist als Food-Blogger auch bis jetzt nicht relevant gewesen).
    Ich bin froh, dass ich seit Anfang meine Kommentare vor Veröffentlichung lese – da war schon einiges dabei, was in Kommentaren nichts zu suchen hat. Seit Mai kommt es auch immer wieder mal vor, dass (nur) Namen und Adressen im Kommentarfeld hinterlassen werden… Das kann blöd ausgehen!
    LG
    Christina

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